Allgemeine Bedingungen:
Der Katzenbesitzer versichert, dass sich die Katze/n in seinem Eigentum befindet.
Ihre Katze/n verfügt/verfügen über einen gültigen Impfschutz gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche sowie Tollwut und muss frei von Infektionskrankheiten sein. Zum Zeitpunkt der Aufnahme darf die letzte Impfung gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche nicht älter als 12 Monate, gegen Tollwut nicht älter als 24-36 Monate (je nach Präparat) sein. Alle Impfungen müssen anhand des Impfausweises belegbar sein. Der Impfausweis wird für die Dauer des Aufenthaltes im Katzenhotel hinterlegt.
Die Katze/n muss/müssen mindestens sechs Wochen vor Aufnahme kastriert worden sein. Ein unkastriertes Tier können wir leider nicht aufnehmen. Unsere Hotelgäste müssen mindestens 7 Monate alt sein.
Ca. 1 Woche vor der Aufnahme muss/müssen Ihre Katze/n entwurmt sowie mit einem Flohschutz behandelt werden. Das Präparat hierfür besorgen Sie sich bitte bei Ihrem Tierarzt. Sollte bei der Aufnahme ein Flohbefall festgestellt werden, behalten wir uns das Recht vor, die Aufnahme Ihres Tieres zu verweigern. Wird unmittelbar nach der Aufnahme ein Flohbefall festgestellt, wird der Katze ein geeignetes Präparat verabreicht. Die Kosten hierfür trägt der Besitzer (8€ pro Anwendung).
Das Katzenhotel übernimmt für Schäden und Folgeschäden während des Aufenthaltes keinerlei Haftung. Bei Verletzung der Auskunftspflicht nach § 2 ist eine Haftung des Katzenhotels für Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
Unterbringungsbedingungen:
Nach bestem Können und Wissen verpflichtet sich das „Katzenhotel Kohlhepp“ die artgerechte Betreuung der Katze/n. Die Katze/n wird/werden gepflegt, verpflegt und bei Bedarf medizinisch versorgt. Desweiteren wird die Katze/n fach- und sachkundig gehalten.
Daher werden die Tiere ausschließlich in den Räumen des Katzenhotels untergebracht.
Haftungsausschluss:
Der Katzenbesitzer ist verpflichtet, das Katzenhotel von Aggressionen, Urinieren außerhalb der Toilette etc. im Vorfeld zu unterrichten. Geschieht dies nicht und es können daher keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden, gehen die Kosten sämtlicher Schäden am Inventar oder an Dritten zu Lasten des Katzenbesitzers.
Das Katzenhotel haftet nicht bei Verlust, Erkrankungen, Verletzungen oder Tod der Katze/n; es sei denn, es liege eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor. Die Beweislast hierfür trägt der Katzenbesitzer.
Bei Beschädigung oder Verlust von Decken, Kratzbäumen und/oder Spielsachen, die der Katze mitgegeben werden, haftet das Katzenhotel nicht.
Buchung:
Die Buchung erfolgt auf einen der folgenden Wege:
In allen Fällen benötigen wir den ausgefüllten Vertrag.
Krankheitsfall und Ableben:
Das Katzenhotel ist über alle relevanten Vorerkrankungen bzw. Krankheiten der Katze/n zu informieren.
Bei auftretenden Krankheiten während des Aufenthaltes werden vom Katzenhotel alle erforderlichen medizinischen Maßnahmen getroffen. Es erfolgt dann eine Vorstellung beim Tierarzt (Dr. med. Skupin und Partner in Bruchköbel). Im Falle einer Erkrankung entscheidet der Tierarzt über die erforderliche Behandlung, sämtliche damit verbundene Kosten (Tierarztrechnung, ggf. Medikamente, Aufwandspauschale von 25,00 €) sind vom Katzenbesitzer zu tragen.
Sollte eine Katze während der Unterbringungszeit so schwer erkranken, dass nach tierärztlicher Diagnose eine Heilung ausgeschlossen ist und die Katze leidet, erklärt sich der Katzenbesitzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Katze auf seine Kosten durch den Tierarzt eingeschläfert wird.
Verstirbt eine Katze im Katzenhotel, wird das Katzenhotel - falls keine andere Vereinbarung mit dem Katzenbesitzer getroffen wurde – mit dem Körper der Katze auf Kosten des Katzenbesitzers entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verfahren.
Dies gilt auch für den Fall, dass eine Rücksprache mit dem Katzenbesitzer oder der Kontaktperson für Notfälle nicht möglich ist.
Abholung:
Der Katzenbesitzer verpflichtet sich, seine Katze/n zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abzuholen. Bei Verschiebungen oder unvorhersehbaren Ereignissen, die zu einer ungeplanten Verlängerung des Aufenthaltes führen, ist das Katzenhotel umgehend zu informieren. Sollte dies nicht erfolgen, behalten wir die Katze, wenn nicht anders vereinbart, noch 62 Stunden in unserer Obhut und übergeben diese dann an eine Pflegestelle unseres Vertrauens.
Zahlung:
Die Rechnung des Unterbringungsplatzes im Katzenhotel wird im Voraus per Überweisung beglichen. Eventuelle Tierarztkosten werden am Tag der Abholung vom Katzenbesitzer in bar beglichen. Bei vorzeitiger Abholung der Katze erfolgt keine Erstattung des Unterbringungspreises.
Die Rechnung wird 2 Monate vor dem Aufenthalt erstellt und ist nach Rechnungsstellung sofort zu begleichen. Bei kurzfristigen Buchungen muss die Rechnung in Bar oder per EC-Karte (vor Ort) bezahlt werden, wen Sie die Katze/n bringen.
Sollte die Rechnung nicht fristgerecht beglichen werden und wird nach der Erinnerung der offene Betrag noch immer nicht bezahlt, erlauben wir uns die Buchung zu Stornieren. (Hier gelten dann unsere Stornierungsgebühren.)
Stornierung:
Im Falle der Stornierung eines verbindlich gebuchten Unterbringungsplatzes werden folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt, falls der Platz nicht mehr anderweitig vergeben werden kann:
• Stornierung bis 15 Tage vor Antrittstermin – kostenfrei
• Stornierung 14 – 7 Tage vor Antrittstermin – 30% der Kosten
• Stornierung 6 – 3 Tage vor Antrittstermin – 60% der Kosten
• Stornierung ab 2-1 Tag/e vor Antrittstermin – 90% der Kosten
• Stornierung am Antrittstermin – 100% der Kosten
Stand: Juni 2024